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    WBS

    Antrag Wohnungsberechtigungsschein

    WBS: Diese Formulare stammen aus Köln, also NRW.

    Diese gelten nur für NRW !
    Ansonsten gleichen sich die Formulare der NRW-Städte im großen und ganzen, da inhaltlich das Gleiche abzufragen ist. – Es gibt hierfür in NRW nur 1 Gesetz ! (WoBauFG)

    Mittlerweile kann man den WBS auch bequem unter https://sozialplattform.de/leistung/wohnberechtigungsschein-antrag online beantragen

    Nehmen Sie bitte folgende Unterlagen zur Antragstellung mit:

    • Das ausgefüllte Formular aus dem Download.( Liste unten )
    • Aktuelle Meldebescheinigung
      Die Meldebescheinigung muss alle Haushaltsangehörigen umfassen. Ausländische Staatsangehörige und deren Familienangehörige ab dem 16. Lebensjahr müssen außerdem eine Aufenthalts- oder Niederlassungsgenehmigung vorlegen, die mindestens zwölf Monate gültig ist.
    • Einkommenserklärung
      Das ausgefüllte Formular aus dem Download.( Liste unten )
    • Einkommensnachweise
      Die Nachweise müssen Sie für die letzten zwölf Monate vorlegen. Geeignet sind Lohnbescheinigungen, Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide oder Rentenanpassungsmitteilungen, Leistungsbescheide der Arbeitsagentur oder des Sozialamtes oder auch Nachweise über erhaltene Unterhaltsleistungen. Bitte informieren Sie sich im Infoblatt des Download.
    • Sonstige Nachweise
      Je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein, damit Ihre Persönliche Situation berücksichtigt werden kann, beispielsweise eine Mietkündigung oder ein gerichtliches Räumungsurteil. Bitte sehen Sie im Infoblatt des Download nach oder informieren Sie sich vorher telefonisch bei Ihrer für Sie zuständigen Behörde. Den Antrag finden Sie weiter unten in der Liste.

    HINWEIS:

    Die Einkommensgrenzen ( Stand 10/2009), Antragsformulare und alle im Zusammenhang mit den hier gemachten Angaben zum WBS NRW wurden sorgfältigst recheriert. Eine Gewähr können wir hierfür jedoch nicht bieten.

    Den Gesetztestext, der hier vom Ministerium veröffentlich wurde, können Sie gerne nachlesen.


    Einkommensgrenzen für den WBS NRW
    1-Person2-Personen
    3-Personen4-Personen
    5-Personen6-Personen
    AlleinerziehendeVordrucke
    Abzugsbeträge ArbeitAbzugsbeträge sonstige

    Einkommensgrenzen Wohnungsberechtigungsschein

    1-Personen-Haushalt

    Einkommensgrenze : 17.000 Euro

    Abzugsbeträge bei Arbeitnehmern

    Werbungskosten, entweder der Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder anhand des letzten Steuerbescheides Ihres zuständigen Finanzamtes nachzuweisende Werbungskosten.
    Freibeträge ( Schwerbehinderung – Ausweis mitnehmen ), sowie Abzugsbeträge bis zu 34% ( 10% für die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, 12% für die Beiträgen zur Rentenversicherung, 12% für die Zahlung von Einkommens- bzw. Lohnsteuer ).

    ( Keine Gewähr )

    2-Personen-Haushalt

    Einkommensgrenze : 20.500 Euro

    Für jedes zum Haushalt rechnende Kind ( § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes ), erhöht sich die Einkommensgrenze um 600 EUR.

    Abzüge können hier wie oben vorgenommen werden. Bei zwei Verdienern entsprechend jeweils die o.a. Beträge vom jeweiligen Jahresbruttoeinkommen abziehen. Bei einem Verdiener nur 1x.
    Wenn 1 Haushaltsangehöriger steuerpflichtig beschäftigt ist und 1 Haushaltsangehöriger einen 400-Euro-Job hat, können die o.a. Beträge nur bei der steuerpflichtigen Tätigkeit abgezogen werden. Bei 400-Euro-Jobs gibt es keine Abzugsbeträge.

    ( Keine Gewähr )

    3-Personen-Haushalt

    25.200 Euro Einkommensgrenze

    Für jedes zum Haushalt rechnende Kind ( § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes ), erhöht sich die Einkommensgrenze um 600 EUR.

    ( Keine Gewähr )

    4-Personen

    29.900 Euro Einkommensgrenze

    Für jedes zum Haushalt rechnende Kind ( § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes ), erhöht sich die Einkommensgrenze um 600 EUR.

    ( Keine Gewähr )

    Ab 5-Personen

    Die maßgebliche Einkommensgrenze für 4 Personen = 29.900 EUR erhöht sich um 4.700 EUR für jede weitere zum Haushalt gehörige Person.

    Für jedes zum Haushalt rechnende Kind ( § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes ), erhöht sich die Einkommensgrenze um 600 EUR.

    ( Keine Gewähr )

    Alleinerziehende

    Für jedes zum Haushalt rechnende Kind ( § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes ), erhöht sich die Einkommensgrenze um 600 EUR.

    ( Keine Gewähr )

    Abzugsbeträge gibt es für:

    Werbungskosten, entweder der Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder anhand des letzten Steuerbescheides Ihres zuständigen Finanzamtes nachzuweisende Werbungskosten.
    Freibeträge ( Schwerbehinderung – Ausweis mitnehmen ), sowie Abzugsbeträge bis zu 34% ( 10% für die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, 12% für die Beiträgen zur Rentenversicherung, 12% für die Zahlung von Einkommens- bzw. Lohnsteuer ).

    ( Keine Gewähr )

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    Zum Thema WBS habe ich noch eine ausführliche Site mit den Einkommensgrenzen ( nach Personenzahl mit Beispielrechnungen) angelegt.

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