WBS

Antrag Wohnungsberechtigungsschein

WBS: Diese Formulare stammen aus Köln, also NRW.

Diese gelten nur für NRW !
Ansonsten gleichen sich die Formulare der NRW-Städte im grossen und ganzen, da inhaltlich das Gleiche abzufragen ist. – Es gibt hierfür in NRW nur 1 Gesetz ! (WoBauFG)

Nehmen Sie bitte folgende Unterlagen zur Antragstellung mit:

  • Das ausgefüllte Formular aus dem Download.( Liste unten )
  • Aktuelle Meldebescheinigung
    Die Meldebescheinigung muss alle Haushaltsangehörigen umfassen. Ausländische Staatsangehörige und deren Familienangehörige ab dem 16. Lebensjahr müssen außerdem eine Aufenthalts- oder Niederlassungsgenehmigung vorlegen, die mindestens zwölf Monate gültig ist.
  • Einkommenserklärung
    Das ausgefüllte Formular aus dem Download.( Liste unten )
  • Einkommensnachweise
    Die Nachweise müssen Sie für die letzten zwölf Monate vorlegen. Geeignet sind Lohnbescheinigungen, Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide oder Rentenanpassungsmitteilungen, Leistungsbescheide der Arbeitsagentur oder des Sozialamtes oder auch Nachweise über erhaltene Unterhaltsleistungen. Bitte informieren Sie sich im Infoblatt des Download.
  • Sonstige Nachweise
    Je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein, damit Ihre Persönliche Situation berücksichtigt werden kann, beispielsweise eine Mietkündigung oder ein gerichtliches Räumungsurteil. Bitte sehen Sie im Infoblatt des Download nach oder informieren Sie sich vorher telefonisch bei Ihrer für Sie zuständigen Behörde.Den Antrag finden Sie weiter unten in der Liste.

HINWEIS:

Die Einkommensgrenzen ( Stand 10/2009), Antragsformulare und alle im Zusammenhang mit den hier gemachten Angaben zum WBS NRW wurden sorgfältigst recheriert. Eine Gewähr können wir hierfür jedoch nicht bieten.

Den Gesetztestext, der hier vom Ministerium veröffentlich wurde, können Sie gerne nachlesen.


Einkommensgrenzen für den WBS NRW
1-Person2-Personen
3-Personen4-Personen
5-Personen6-Personen
AlleinerziehendeVordrucke
Abzugsbeträge ArbeitAbzugsbeträge sonstige

Einkommensgrenzen Wohnungsberechtigungsschein

1-Personen-Haushalt

Einkommensgrenze : 17.000 Euro

Abzugsbeträge bei Arbeitnehmern

Werbungskosten, entweder der Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder anhand des letzten Steuerbescheides Ihres zuständigen Finanzamtes nachzuweisende Werbungskosten.
Freibeträge ( Schwerbehinderung – Ausweis mitnehmen ), sowie Abzugsbeträge bis zu 34% ( 10% für die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, 12% für die Beiträgen zur Rentenversicherung, 12% für die Zahlung von Einkommens- bzw. Lohnsteuer ).

( Keine Gewähr )

2-Personen-Haushalt

Einkommensgrenze : 20.500 Euro

Für jedes zum Haushalt rechnende Kind ( § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes ), erhöht sich die Einkommensgrenze um 600 EUR.

Abzüge können hier wie oben vorgenommen werden. Bei zwei Verdienern entsprechend jeweils die o.a. Beträge vom jeweiligen Jahresbruttoeinkommen abziehen. Bei einem Verdiener nur 1x.
Wenn 1 Haushaltsangehöriger steuerpflichtig beschäftigt ist und 1 Haushaltsangehöriger einen 400-Euro-Job hat, können die o.a. Beträge nur bei der steuerpflichtigen Tätigkeit abgezogen werden. Bei 400-Euro-Jobs gibt es keine Abzugsbeträge.

( Keine Gewähr )

3-Personen-Haushalt

25.200 Euro Einkommensgrenze

Für jedes zum Haushalt rechnende Kind ( § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes ), erhöht sich die Einkommensgrenze um 600 EUR.

( Keine Gewähr )

4-Personen

29.900 Euro Einkommensgrenze

Für jedes zum Haushalt rechnende Kind ( § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes ), erhöht sich die Einkommensgrenze um 600 EUR.

( Keine Gewähr )

Ab 5-Personen

Die maßgebliche Einkommensgrenze für 4 Personen = 29.900 EUR erhöht sich um 4.700 EUR für jede weitere zum Haushalt gehörige Person.

Für jedes zum Haushalt rechnende Kind ( § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes ), erhöht sich die Einkommensgrenze um 600 EUR.

( Keine Gewähr )

Alleinerziehende

Für jedes zum Haushalt rechnende Kind ( § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes ), erhöht sich die Einkommensgrenze um 600 EUR.

( Keine Gewähr )

Abzugsbeträge gibt es für:

Werbungskosten, entweder der Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder anhand des letzten Steuerbescheides Ihres zuständigen Finanzamtes nachzuweisende Werbungskosten.
Freibeträge ( Schwerbehinderung – Ausweis mitnehmen ), sowie Abzugsbeträge bis zu 34% ( 10% für die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, 12% für die Beiträgen zur Rentenversicherung, 12% für die Zahlung von Einkommens- bzw. Lohnsteuer ).

( Keine Gewähr )

Vordrucke

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