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Beamte sind gesetzlich verpflichtet sich unabhängig von ihrem Einkommen privat kranken zu versichern. Die Beamten haben einen Anspruch auf Beihilfe gegen ihren Dienstherren und erhalten keine Zuschüsse zu ihrer Versicherung.
Die Beihilfe staffelt sich nach Familienstand und ist in jedem Bundesland anders geregelt. Die Grundbeihilfe umfasst 50% und der verbleibende Rest muss vom Beamten privat versichert werden.
Beihilfe
Die Beihilfe ist das eigenständige Krankensicherungssystem für die Beamten und Richter. Für Soldaten – und teilweise Beamte in den Vollzugsdiensten – kann die Krankensicherung auch in Form der sog. (freien) Heilfürsorge oder truppenärztlichen Versorgung ausgestaltet sein. Das Beihilfesystem umfasst die Aufwendungen des Dienstherrn im Rahmen der Fürsorgepflicht für Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen. Die Leistungen werden ergänzt durch die Eigenvorsorge des Beamten, die aus den laufenden Bezügen zu bestreiten ist. Leistungen des eigenständigen Beihilfesystems erfolgen im Gegensatz zum grundsätzlichen Sachleistungsprinzip der GKV als Kostenerstattung. Der Beamte, der nicht freiwillig gesetzlich versichert ist, erhält eine Rechnung als Privatpatient, begleicht diese und bekommt die beihilfefähigen Aufwendungen entsprechend dem Beihilfebemessungssatz vom Dienstherrn erstattet. Quelle: DBB
PKV Beamte
Diese Versicherung wird über die Teilversicherung bei einer Privaten Krankenkasse abgedeckt. Hier kann dann der Leistungsumfang, wie Ein- oder Zweibettzimmerwahl im Krankenhaus, Zahnersatz, Seh- und Hörhilfen, Krankenhaustagegeld etc. den persönlichen Wünschen angepasst werden.
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Je nach Familienstand beträgt die Beihilfe über den Dienstherren 50% – 80%. Die Differenz muss der Beamte privat über die PKV versichern. Eine Versicherung über die gesetzliche Krankenversicherung ist dem Beamten nicht möglich. Dies wurde so gesetzlich geregelt. Also sollte man sich als Beamter bzw. Beamtenanwärter frühzeitig um seine Private Krankenversicherung kümmern, damit man im Krankheitsfall nicht alle Kosten alleine tragen muss.
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