Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind:

  • Sie in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren oder
  • in den 30 Monaten zusammengerechnet mindestens 6 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren, wobei die meisten Stellen befristet waren (auf höchstens 14 Wochen).

Nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) werden zwei Arten der Meldung bei der Agentur für Arbeit unterschieden:

1. Arbeitssuchendmeldung

Die Arbeitssuchendmeldung ist erforderlich, damit Sie die Agentur für Arbeit bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle unterstützen kann.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitssuchendmeldung besteht spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.

Damit Sie die Fristen nicht versäumen, besteht die Möglichkeit, sich auch telefonisch unter der Telefonnummer 0800 4 555500 (Gebührenfrei) arbeitsuchend zu melden. Voraussetzung für die Wirksamkeit der telefonischen Meldung ist jedoch, dass Sie die persönliche Arbeitssuchendmeldung nach terminlicher Vereinbarung in der Agentur für Arbeit nachholen. Dies erspart Ihnen zusätzliche oder unnötige Wege und Wartezeiten.

Auch wenn der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung in Aussicht stellt oder der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird, besteht die Pflicht zur Meldung.

Bitte beachten Sie, dass eine Sperrzeit von einer Woche eintreten kann, wenn Sie sich nicht – wie oben beschrieben – bei einer Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.

2. Arbeitslosmeldung

Die Arbeitslosmeldung dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche. Sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.

Formulare für die Arbeitslosmeldung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit, sie stehen nicht im Internet zur Verfügung.

Quelle: arbeitsagentur.de

3. Persönlicher Tipp

Wenn die Ämter sich zuviel Zeit lassen mit der Bearbeitung oder es zu Verzögerungen kommt wegen fehlender Papiere etc. z.B. des Arbeitgebers, also auf jeden Fall Gründe vorliegen die IHR nicht schuld seid (fehlende Mitwirkungspflicht !), das Geld knapp wird bzw. die Miete zu zahlen ist, dann fragt mal nach einem “ Vorschuss „.

Steuer

Weblinks zum Thema Arbeitslosigkeit

Jobbörse der Arbeitsagentur

Infos zum Thema ALG und Hartz4

Hilfen für Existenzgründer

Informationen zum Thema Insolvenzgeld

Informationen zum Thema Grundsicherung

Informationen zum Thema Grundsicherung im Alter

Informationen zum Thema Berufsausbildung

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