BaFoeG

Das neue BAFOEG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFOEG) ist ein Garant dafür, dass Jugendliche und junge Erwachsene unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können. Mit den jetzt in Kraft tretenden Änderungen gilt dies mehr als je zuvor. Die Bundesregierung erhöht die Fördersätze von Zeit zu Zeit und steigert die Zahl der Geförderten. Die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie und die Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund wir gefördert. Ebenso die finanzielle Eigenständigkeit der Auszubildenden und die internationale Ausrichtung der Ausbildung. Mehr BAFOEG INFO beim Ministerium
Quelle: https://www.bafoeg.bmbf.de

Vordrucke

Allgemeine Informationen & Weblinks

Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit der Begabtenförderung.
Informationen dazu findet Ihr auf dieser Site des zuständigen Ministeriums.

Antragsvordrucke

Ihr benötigt folgende Formblätter:

Bei einem Erstantrag, nach einer Unterbrechung der Ausbildung oder bei einem Antrag auf Förderung eines Ausbildungsaufenthalts im Ausland :

Formblatt 1 und die Anlage zu Formblatt 1

Darüber hinaus sind erforderlich:

  • Von Dir als Antragsteller/in die Anlage 2 zum Formblatt 1, sofern Du Kinder hast und einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten möchtest(Zusatzblatt für den Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BaFoeG).
  • Von Dir als Antragsteller/in das Formblatt 2 (Bescheinigung nach § 9 BaFoeG über den Besuch einer Ausbildungsstätte, die Teilnahme an einem Praktikum/Fernunterrichtslehrgang).

Falls Du von Deiner Hochschule nach Ihrer Einschreibung einen Faltbogen (Leporello) mit Immatrikulationsbescheinigungen erhälst, ist davon ein Exemplar für den BaFoeG-Antrag bestimmt, beim Amt für Ausbildungsförderung einzureichen und gilt als Ersatz für das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt 2.

  • Von Deinem Vater, Deiner Mutter und, wenn Du verheiratet bist, von Deinem Ehegatten das Formblatt 3 (Erklärung des Ehegatten, des Vaters, der Mutter). Sollten beide Elternteile im maßgeblichen Kalenderjahr Einkommen bezogen haben, so benötigst Du für jeden Elternteil ein Formblatt 3.
  • Für Auszubildende an einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule die Bescheinigung nach § 48 BaFoeG (Formblatt 5). Dieser Leistungsnachweis ist grundsätzlich mit Beginn des fünften Fachsemesters vorzulegen, teilweise wird der Nachweis jedoch auch schon ab dem dritten Fachsemester benötigt.
  • Bei Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im Ausland das Formblatt 6
    (Zusatz zum Antrag auf Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im Ausland).
  • Bei Aktualisierung des Einkommens des Ehegatten der Auszubildenden oder des leiblichen Vaters oder der leiblichen Mutter der Auszubildenden das Formblatt 7 (Antrag der/des Auszubildenden auf Aktualisierung nach § 24 Abs. 3 BaFoeG).
  • Von Dir bei Beantragung von Vorausleistung von Ausbildungsförderung das Formblatt 8
    (Antrag auf Vorausleistungen nach § 36 BaFoeG).

Beachtet bitte die Erläuterungen und fügt die erforderlichen Belege und Nachweise bei. Nur dann kann das Amt für Ausbildungsförderung Euren Antrag zügig bearbeiten und die Zahlungen rechtzeitig leisten. Solltet Ihr zu den Formblättern oder Erläuterungen Fragen haben, wendet Euch bitte an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

Bitte beachtet, dass Angaben zu Eurem Vermögen – gegebenenfalls über einen Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern nach § 45d EStG – überprüft werden.

Mehr nützliche Vordrucke, Vorlagen, Formulare für privat und biz
( Bewerbung, Vertragswesen…) haben wir auf dieser site für Euch zusammengestellt.

Hinweis

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, daß mein Service kostenlos ist und Sie sich auch nicht anmelden müssen. Lesen Sie und informieren Sie sich gründlich. Schauen Sie sich die Angebote der von mir untersuchten online-Shops an und wenn Sie dann möchten bestellen Sie bequem und in Ruhe von zu Hause aus.

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