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Antrag Wohnungsberechtigungsschein

Diese Formulare stammen aus Köln, also NRW.
Diese gelten nur für NRW !
Ansonsten gleichen sich die Formulare der NRW-Städte im grossen und ganzen, da inhaltlich das Gleiche abzufragen ist. - Es gibt hierfür in NRW nur 1 Gesetz ! (WoBauFG)
Nehmen Sie bitte folgende Unterlagen zur Antragstellung mit:


  • Das ausgefüllte Formular aus dem Download.( Liste unten )
  • Aktuelle Meldebescheinigung
    Die Meldebescheinigung muss alle Haushaltsangehörigen umfassen. Ausländische Staatsangehörige und deren Familienangehörige ab dem 16. Lebensjahr müssen außerdem eine Aufenthalts- oder Niederlassungsgenehmigung vorlegen, die mindestens zwölf Monate gültig ist.
  • Einkommenserklärung
    Das ausgefüllte Formular aus dem Download.( Liste unten )
  • Einkommensnachweise
    Die Nachweise müssen Sie für die letzten zwölf Monate vorlegen. Geeignet sind Lohnbescheinigungen, Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide oder Rentenanpassungsmitteilungen, Leistungsbescheide der Arbeitsagentur oder des Sozialamtes oder auch Nachweise über erhaltene Unterhaltsleistungen. Bitte informieren Sie sich im Infoblatt des Download.
  • Sonstige Nachweise
    Je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein, damit Ihre Persönliche Situation berücksichtigt werden kann, beispielsweise eine Mietkündigung oder ein gerichtliches Räumungsurteil. Bitte sehen Sie im Infoblatt des Download nach oder informieren Sie sich vorher telefonisch bei Ihrer für Sie zuständigen Behörde.
    Den Antrag finden Sie weiter unten in der Liste.

HINWEIS:

Die Einkommensgrenzen ( Stand 10/2009), Antragsformulare und alle im Zusammenhang mit den hier gemachten Angaben zum WBS NRW wurden sorgfältigst recheriert. Eine Gewähr können wir hierfür jedoch nicht bieten.
Den Gesetztestext, der hier vom Ministerium veröffentlich wurde, können Sie gerne nachlesen.

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Einkommensgrenzen für den WBS NRW
1-Person 2-Personen
3-Personen 4-Personen
5-Personen 6-Personen
Alleinerziehende Vordrucke
Abzugsbeträge Arbeit Abzugsbeträge sonstige

Einkommensgrenzen Wohnungsberechtigungsschein

1-Personen-Haushalt

Einkommensgrenze : 15.850.- Euro

Abzugsbeträge bei Arbeitnehmern

Vom Jahresbruttoeinkommen ( nichtselbstständige Tätigkeit ) können folgende Beträge abgezogen werden:

920.- Euro Werbungskosten +
jeweils 10 % bei Sozialversicherungspflicht, Rentenversicherungspflicht und Lohnsteuerabzug.
( Also maximal 30 % + die 920.- Euro Werbungskosten)

Sollten Sie erhöhte Werbungskosten per letztem Lohn- oder Einkommenssteuerbescheid nachweisen können, legen Sie diesen Steuerbescheid der Bewilligungsstelle ebenfalls vor !

( Keine Gewähr )

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2-Personen-Haushalt

Einkommensgrenze : 21.130.- Euro

Abzüge können hier wie oben vorgenommen werden. Bei zwei Verdienern entsprechend jeweils die o.a. Beträge vom jeweiligen Jahresbruttoeinkommen abziehen. Bei einem Verdiener nur 1x.
Wenn 1 Haushaltsangehöriger steuerpflichtig beschäftigt ist und 1 Haushaltsangehöriger einen 400-Euro-Job hat, können die o.a. Beträge nur bei der steuerpflichtigen Tätigkeit abgezogen werden. Bei 400-Euro-Jobs gibt es keine Abzugsbeträge.

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Einkommensgrenze bei mehr als 2-Personen-Haushalt: 19.020.- Euro + 4.340.- Euro für jede weitere Person + 530.- Euro für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird.

3-Personen-Haushalt

Beispiel: Ehepaar und ein Kind im Alter von 6 Jahren:
23.890.- Euro Einkommensgrenze

Beispiel: Ehepaar und ein Kind im Alter von 26 Jahren ( Kein Kindergeld ):
23.360.- Euro Einkommensgrenze

Beispiel: Ehepaar und Vater der Ehefrau:
23.360.- Euro Einkommensgrenze

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4-Personen

Beispiel: Ehepaar und zwei Kindern im Alter von 3 und 6 Jahren:
28.760.- Euro Einkommensgrenze

Beispiel: Ehepaar und zwei Kindern im Alter von 13 und 18 Jahren
( Es wird nur für das 13-jährige Kind Kindergeld gezahlt ):
28.230.- Euro Einkommensgrenze

Beispiel: Ehepaar und zwei Kindern im Alter von 26 und 27 Jahren
( Kein Kindergeld ):
27.700.- Euro Einkommensgrenze

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5-Personen

Beispiel: Ehepaar und drei Kindern im Alter von 3,6 und 8 Jahren:
33.630.- Euro Einkommensgrenze

Beispiel: Ehepaar und drei Kindern im Alter von 10,16 und 18 Jahren ( Kein Kindergeld für das 18-jährige Kind ):
33.100.- Euro Einkommensgrenze

Beispiel: Ehepaar und drei Kindern im Alter von 16,19 und 22 Jahren ( Kein Kindergeld für das 19 und 22-jährige Kind ):
32.570.- Euro Einkommensgrenze

Beispiel: Ehepaar und drei Kindern im Alter von 18,19 und 22 Jahren ( Kein Kindergeld ):
32.040.- Euro Einkommensgrenze

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6-Personen

Beispiel: Ehepaar und vier Kindern im Alter von 3,6,8 und 10 Jahren:
38.500.- Euro Einkommensgrenze

Beispiel: Ehepaar und vier Kindern im Alter von 10,16,18 und 20 Jahren ( Kein Kindergeld für das 20-jährige Kind ):
37.970.- Euro Einkommensgrenze

Beispiel: Ehepaar und vier Kindern im Alter von 16,19,22 und 24 Jahren ( Kein Kindergeld für das 22 und 24-jährige Kind ):
37.440.- Euro Einkommensgrenze

Beispiel: Ehepaar und vier Kindern im Alter von 18,19,22 und 24 Jahren ( Kein Kindergeld für das 19,22 und 24-jährige Kind ):
36.910.- Euro Einkommensgrenze

Beispiel: Ehepaar und vier Kindern im Alter von 18,19,22 und 24 Jahren ( Kein Kindergeld ):
36.380.- Euro Einkommensgrenze

( Keine Gewähr )

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Alleinerziehende

Beispiel: Alleinerziehend mit Kind 3 Jahre: 21.660.- Euro Einkommensgrenze

Beispiel: Alleinerziehend mit Kind 23 Jahre ( Kein Kindergeld ): 21.130.- Euro Einkommensgrenze

Beispiel: Alleinerziehend mit 2 Kindern 3 und 6 Jahre: 24.420.- Euro Einkommensgrenze

Beispiel: Alleinerziehend mit 2 Kindern 3 und 18 Jahre
( Kein Kindergeld für das 18-jährige Kind ) : 23.890.- Euro Einkommensgrenze

Beispiel: Alleinerziehend mit 3 Kindern 3,8 und 13 Jahre: 29.290.- Euro Einkommensgrenze

Beispiel: Alleinerziehend mit 3 Kindern 3,8 und 18 Jahre
( Kein Kindergeld für das 18-jährige Kind ): 28.760.- Euro Einkommensgrenze

Beispiel: Alleinerziehend mit 3 Kindern 10,18 und 22 Jahre
( Kein Kindergeld für das 18 und 22-jährige Kind ): 28.230.- Euro Einkommensgrenze

Beispiel: Alleinerziehend mit 3 Kindern 18,22 und 24 Jahre
( Kein Kindergeld ): 27.700.- Euro Einkommensgrenze

Beispiel: Alleinerziehend mit 4 Kindern 3,6,8 und 10 Jahre : 32.040.- Euro Einkommensgrenze

Beispiel: Alleinerziehend mit 4 Kindern 10,16,18 und 22 Jahre
( Kein Kindergeld für das 22-jährige Kind ): 31.510.- Euro Einkommensgrenze

Beispiel: Alleinerziehend mit 4 Kindern 16,19,22 und 24 Jahre
( Kein Kindergeld für das 22 und 24-jährige Kind ): 30.980.- Euro Einkommensgrenze

Beispiel: Alleinerziehend mit 4 Kindern 16,19,22 und 24 Jahre
( Kein Kindergeld für das 19,22 und 24-jährige Kind ): 30.450.- Euro Einkommensgrenze

Beispiel: Alleinerziehend mit 4 Kindern 19,20,22 und 24 Jahre
( Kein Kindergeld ): 29.920.- Euro Einkommensgrenze

( Keine Gewähr )

 

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Abzugsbeträge gibt es für:

Bei 100 % Schwerbehinderung: 4.500.- Euro
Bei 80 % und Pflegebedürftigkeit der gleiche Abzugsbetrag.

Bei unter 80 % Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit:
2.150.- Euro

Ohne Pflegebedürftigkeit keine Abzugsbeträge.

Junge Ehepaare.
Bedeutet: Beide Ehepartner dürfen das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben und noch keine 5 Jahre miteinander verheiratet sein.

Abzugsbetrag für Junge Ehepaare: 4.000.- Euro

( Keine Gewähr )


Die angegebenen Einkommensgrenzen dürfen um bis zu maximal 4,99 % überschritten werden. Auch dann wird noch ein Wohnungsberechtigungsschein erteilt.
Außerdem gibt es Wohnungsberechtigungsscheine für den 2. Förderweg. Die Einkommensgrenzen liegen über den hier aufgeführten Einkommensgrenzen.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Bewilligungsstelle !

( Keine Gewähr )

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Vordrucke

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